Woanders: Linksammlung

 

Beim Zaubermann gibt es heute den ersten Eintrag zur neuen Reihe über Versicherungen. Heute geht es um Altersvorsorge.

Im Law Blog geht es darum, dass der PayPal-Käuferschutz kein Gerichtsurteil ersetzt. Für alle PayPal-Nutzer, Käufer wie Verkäufer, gleichermaßen wichtig.

Interessant wie erschreckend ist die Identitäre Bewegung, eine rechtsextreme Jugendbewegung, die sich intellektuell gibt, aber gewaltbereit ist, nun auch in Halle Polizisten angegriffen hat. Dass AfD-Landtagsvize Weber diese Gruppe „willkommen“ heißt, verwundert zwar nicht, sollte aber zu denken geben.

Die USA sind dabei, ihre Netzneutralität aufzugeben.

Währenddessen wird in Deutschland eine Gynäkologin angeklagt, weil sie auf ihrer Webseite angegeben hat, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt – was viele Gynäkologen tun. Nur es anzugeben ist illegal. Oder Informationen zu Aborten auszuhändigen. Da sind wir wohl in den 50ern stecken geblieben. Ein Gutes hat es: es macht darauf aufmerksam, wie es um Abtreibungen in Deutschland wirklich steht und zeigt, dass die theoretische Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft praktisch mancherorts nicht gegeben ist.

giphy

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8 Kommentare zu „Woanders: Linksammlung

  1. Moment mal… habe ich das richtig verstanden, dass es illegal in Deutschland ist, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zugänglich zu machen? Wie kann man denn so etwas begründen?!

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    1. „Rechtswidrig handelt schon, wer lediglich allgemeine Hinweise über Schwangerschaftsabbrüche weitergibt und auf Stellen verweist, wo der Eingriff vorgenommen werden kann.“

      Ganz einfach: die Nazis, die den §219a geschaffen haben, wollten das so und seitdem gibt es diesen Paragraphen.

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    2. Die gesamte Stelle: „Rechtswidrig handelt schon, wer lediglich allgemeine Hinweise über Schwangerschaftsabbrüche weitergibt und auf Stellen verweist, wo der Eingriff vorgenommen werden kann. Im Gesetzestext ist außerdem von einem strafwürdigen „Vermögensvorteil“ die Rede. Der wird bei Ärzten angenommen, denn sie erhalten ein Honorar für den Schwangerschaftsabbruch. Beratungsstellen wie Pro Familia dagegen sind in aller Regel gemeinnützig, bekommen Steuermittel und dürfen deshalb Informationsmaterial für ungewollt schwangere Frauen ausgeben.“

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      1. Oder est zumindest DÜRFEN.
        So muss man Frauen in ohnehin schwierigen Situationen noch zu anderen Stellen schicken. Dieses Gesetz zeigt für mich dieses uralte Frauenbild von „wer ungewollt schwanger ist, kann nur eine Hure sein und Huren bekommen bei uns keinen Schutz.“
        Und das im Jahre 2017.

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  2. Sorry, Nickel… Ich bin tatsächlich jetzt zu faul zu gugln, deshalb frage ich dich, da du ja offensichtlich gut informiert bist.
    Ich weiß, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland generell erlaubt sind, es ist aber an gewisse Bedingungen gebunden.
    Die die ich kenne, sind: Legal ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12ten Woche, wenn eine Gefährdung für Mutter oder Kind vorliegt.
    Ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen ist „legal“, wenn man eine Beratungsstelle aufgesucht hat und dies nachweisen kann.
    Worum geht es dann also gerade?
    Ich habe bisher lediglich die „Schlagzeilen“ gelesen, kam aber noch nicht dazu bzw hatte noch nicht die Nerven mir das Thema genau anzuschauen.

    Was hat die Ärztin denn falsch gemacht?
    Selbstredend darf ein Arzt ganz offiziell und legal einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Was anderes ist mir nicht bekannt.

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    1. Hey, kein Problem. Deine Infos zum Abort sind richtig. Bei der Ärztin geht es schlicht und ergreifend darum, dass sie auf ihrer Internetseite geschrieben hat, dass sie (unter anderem auch) Schwangerschaftsabbrüche durchführt, was laut §219a verboten ist, einem Paragraphen noch aus Nazizeit.

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      1. Danke, Nickel.
        Ich habe es soeben in der Zeitung gelesen.
        Ich finde das unerhört.
        Informationen sind keine Werbung und dass die Ärztin für ihre Leistungen ein Honorar verlangt ist doch wohl selbstredend.
        Ich bin ein wenig fassungslos.

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