Die Antworten auf diese Frage reichen von „gar nichts“ bis zu vierstelligen Beträgen- doch was kostet eine Geburt wirklich?
Geburtshilfe gehört in Deutschland zu den Versicherungsleistungen der Krankenkassen, auf die keine Zuschläge erhoben werden. Weder die bei sonstigen Krankenhausaufenthalten üblichen 10€ pro Nacht noch die Pauschale für den Krankenwagentransport fallen an. Eine Geburt in einem Krankenhaus erfordert ebenso keine Zuschüsse aus privater Hand.
EDIT: Leider hat sich herausgestellt, dass die 10€ für den Krankenwagentransport auch bei einer Geburt anfallen.
Die eigentlichen Kosten entstehen um die Geburt herum:
Fährt man nicht im Krankenwagen, sondern im Taxi zum Krankenhaus, wird das i.d.R. nicht übernommen. (Man kann es aber versuchen, manche Krankenkassen zahlen die Anfahrt im Taxi.) Im eigenen Auto muss man Spritkosten sowie Parkgebühren einrechnen.
Wer seine eigene Hebamme mit im Kreissaal haben möchte, bezahlt eine Rufbereitschaftspauschale von etwa 300-400€ (dieser Betrag kann sehr schwanken, fragen Sie also unbedingt nach, falls Interesse besteht.) Manche, aber nicht alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch diese Kosten. Die Kosten für die Beleghebammen, die im Kreissaal anwesend sind, werden grundsätzlich übernommen.
Wer den Partner in der Zeit im Krankenhaus dabei haben möchte, bezahlt eine Pauschale für eine Begleitperson, die zwischen 20-30€ pro Nacht beträgt – Verpflegung inklusive. Unter Umständen müssen Sie aber Extraverpflegungeinrechnen, da das Essen im Krankenhaus gerade nach einer Geburt (i.d.R. 3 Mahlzeiten täglich) nicht immer ausreichend ist. Manche Krankenhäuser bieten Familienzimmer an; die Kosten hierfür sind vom jeweiligen Krankenhaus abhängig und können zwischen 30€ und 100€ liegen. Ebenso verhält es sich, wenn Sie gern ein Einzelzimmer beziehen möchten.
Theoretisch besteht die Möglichkeit, für diese Wahlleistungen eine private Krankenhaus- Zusatzversicherung abzuschließen. Jedoch besteht eine gesetzliche Frist von 8 Monaten nach Abschluss der Versicherung, bevor die Kosten der Entbindung übernommen werden. Es ist also ratsam, sie bei Bedarf schon vor der Schwangerschaft abzuschließen. Allerdings ist nicht garantiert, dass Sie die Wahlleistungen auch bekommen. Das richtet sich nach der Auslastung der Klinik. Bei zu hoher Belegung kann es unter Umständen passieren, dass Sie trotz Versicherung in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden. Sofern wenig los ist, können Sie wiederum auch ohne Zusatzversicherung und Zuzahlungen Glück haben und ein Einzel- oder Doppelbettzimmer bekommen.
Weiterhin ist es fraglich, ob sich eine solche Versicherung lohnt, möchten Sie sie ausschließlich für die Entbindung abschließen. Die Monatsbeiträge belaufen sich auf 20€ bis 50€; das kann eventuell teurer sein als die Zuzahlungen im Krankenhaus zu leisten.
Viele Krankenhäuser bieten TV, W-Lan und Telefonanschluss zu einem geringen Aufpreis an; erfahrungsgemäß lohnt sich das jedoch kaum oder nur bei längeren Krankenhausaufenthalten.
Auch gibt es in einigen, vor allem größeren Krankenhäusern Extraservices von Wellness bis zu besonderen Kursen rund um Mutter und Kind. Diese sind selbst zu bezahlen; nur wenige Kassen erstatten die Kosten teilweise zurück, da dies nichtmedizinische Behandlungen sind. Die Kostenübernahme ist hier bloße Kulanz der Kassen, um Mitglieder zu werben oder zu halten.
Entbindet man nicht im Krankenhaus, sondern etwa in einem Geburtshausoder zu Hause, können noch andere Kosten entstehen. Zum einen ist hier die Hebammenrufbereitschaft obligatorisch. Zum anderen fallen je nach „Anbieter“ verschiedene Pauschalen an, um den Ablauf zu gewährleisten; von Versicherung bis Reinigung werden Kostenpunkte eingerechnet, die durch die Geburt entstehen.
Im Falle einer Geburt außerhalb des Krankenhauses sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Da es keine einheitliche Regelung gibt, können die Kosten für eine Geburt sehr unterschiedlich ausfallen. Auch sollten Sie nachfragen, wie es sich in verschiedenen Situationen gestaltet. Es kann kompliziert werden, wenn Sie eine Geburtshauspauschale entrichtet haben und schließlich doch zu Hause oder im Krankenhaus entbinden. Manche Krankenkassen erstatten die Pauschale dann nicht zurück, andere übernehmen sie neben weiteren entstandenen Kosten gerne.
Sollten Sie privatversichert sein, fallen die Kosten entsprechend Ihres Selbstkostenbeitrags anders aus. Sie können sich jedoch in etwa nach den Angaben des Deutschen Hebammenverbandes e.V. richten*. Laut diesem kostet eine vaginale Geburt inklusive 3-5 Tagen Klinikaufenthalt zwischen 1300 und 2200€. Ein Kaiserschnitt kostet zwischen 2500€ und 3400€. Jeweils hinzu kommt der Preis für das Neugeborene von 811 Euro für ein gesundes Neugeborenes mit einem Gewicht über 2.500g. Jedoch werden nur etwa 65% der Neugeborenen über diesen Preis abgerechnet; für etwa 25% der Neugeborenen werden Preise zwischen 1990€ und 5500€ für Kinder über 2500g berechnet. Für Kinder zwischen 2000g und 2499g rechnet man etwa 5900€ bis 11.300€ ein.
*Diese Preise sind nicht bundeseinheitlich geregelt; die Beispiele des Deutschen Hebammenverbandes richten sich nach Rheinland-Pfalz. Auch stammt die Übersicht aus dem Jahre 2010. Es war leider nicht möglich, aktuellere Zahlen zu bekommen.