Ich erwähnte bereits, dass ich hin und wieder verschiedene Dinge online weiterverkaufe, wenn ich sie nicht mehr brauche. Vor allem Bücher biete ich oft an, aber auch Kleidung oder sonstigen Kleinkram.
Dass man bei den großen Onlineportalen Gebühren bezahlen muss, ist ein notwendiges Übel, das ich eben eingehe, um möglichst viele Leute zu erreichen und meinen Kram auch loszuwerden.
Manchmal ist es ja gar nicht so einfach, etwas Gebrauchtes loszubekommen, da der Markt gerade für Bücher einfach riesig ist und es viele Großhändler gibt, die die Preise bis zum Erbrechen nach unten drücken. Trotzdem hatte ich mit Amazon und ebay häufig Erfolg, auch wenn ich manchmal sehr wenig Geld rausbekam. Geiz ist halt doch ungeil.
Seit ein paar Wochen nun nervt Amazon mit Emails, die mich dazu auffordern, mein Verkäuferkonto zu verifizieren. Das wollte ich jetzt machen, damit Amazon nicht weiter nervt und ich das eine oder andere Buch doch einmal online stellen kann. (Ich benutze zu 99% ebay, doch manchmal -in ganz seltenen Fällen- ist Amazon einfach gewinnbringender.)
Was Amazon da nun aber wissen will ist echt der Hammer.
Nicht nur, dass man neben der herkömmlichen Angaben (die mit Name, Adresse, Kontonummer, Geburtsdatum, Geburtsland, Staatsangehörigkeit schon umfangreich sind) jetzt auch die Personalausweisnummer (=Seriennummer) angeben soll, was an sich ja rechtlich schon eher brenzlich ist. Immerhin: wer die Perso-Nummer wissen will, der verlangt meist auch eine Kopie des Persos, was aber ausschließlich ausstellenden Ämtern und Polizeibehörden gestattet ist. Selbst die Seriennummer darf nur ein ausstellendes Amt oder eine Polizeibehörde verwenden und in §16 PAuswG heißt es:
„Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden dürfen Seriennummern, Sperrkennwörter und Sperrmerkmale nicht so verwenden, dass mit ihrer Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist.“
Was Amazon ja aber macht, wenn sie die Ausweisnummer fordern.
Auch räumen sie sich das Recht ein, zum Nachweis der Adresse auch Nebenkostenabrechnungen und Telefonrechnungen anzufordern.
Genau schreiben sie:
„Falls erforderlich, kann ich als Adressnachweis Kopien der aktuellen Belege zu den Kosten meiner Haushaltsführung (nicht älter als 3 Monate), wie zum Beispiel die Strom-, Wasser- oder Gasrechnung und die Rechnung für den Telefon- und Internetanschluss in einer von Amazon unterstützten Sprache bereitstellen: Chinesisch, Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch und Spanisch.“
Amazon ist jetzt also noch dreister in Sachen Datenforderung geworden und somit für mich als gelegentlich verkaufende Privatperson völlig ausgeschieden.
So nicht!

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