- Nachdem die WHO Transsexualität im Oktober 2016 von der Liste psychischer Störungen gestrichen hatte, bestimmte die schwedische Regierung Ende Januar, dass Transsexuelle nicht mehr als geisteskrank eingestuft werden und sich daher bei geschlechtsangleichenden Operationen fortan nicht mehr zwangssterilisieren lassen müssen.
2. Die Gundel, ein Meeresfisch, lebt mit dem Knallkrebs zusammen, der eine Höhle im Meeresboden gräbt. Der Knallkrebs selbst ist nahezu blind. Droht Gefahr, stubst die Gundel ihn mit ihrem Schwanz an, sodass er in die Höhle flüchten kann.
Bevor er wieder hinaus geht, tippt er sie kurz an und sie signalisiert ihm dann, dass es sicher ist – oder eben nicht. Im Gegenzug ernährt sich die Grundel von kleinen Wirbellosen, die der Knallkrebs beim ständigen Heraustragen von Sand aus seiner Höhle so ausgräbt.
3. Im 4. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung gab es in der griechischen Polis Theben eine Eliteeinheit von 300 Soldaten, die aus 150 homosexuellen Liebespaaren bestand. Im Deutschen nennt man diese Einheit meist „Die Heilige Schar“. In der Schlacht von Leuktra, 371 v. u. Z. war diese Einheit maßgeblich daran beteiligt, die als unschlagbar geltende spartanische Phalanx vernichtend zu besiegen.
4. Das Zünden einer Atombombe wird in Deutschland mit 5 Jahren Gefängnis bestraft.
5. Zu den unzähligen deutschen Wörtern, die Martin Luther erfand, gehören zum Beispiel “Machtwort”, “Feuertaufe”, “Lockvogel” und “Lückenbüßer“. Außerdem kommen von ihm auch “Perlen vor die Säue werfen”, “Zähne zusammenbeißen”, “etwas ausposaunen”, “im Dunkeln tappen”, “ein Herz und eine Seele”, “Wolf im Schafspelz” und “der große Unbekannte”.

6. Für den Sieg bei der Fußball-Europameisterschaft der Frauen im Jahr 1989 bekamen die deutschen Nationalspielerinnen vom DFB ein 41-teiliges Kaffee-Service. Als die deutschen Herren 6 Jahre zuvor Europameister in Italien wurden, bekamen sie 25.000 Mark pro Spieler und obendrauf noch einen Gutschein für Juwelen im Wert von 2.500 Mark für ihre Frauen.
7. Gefängnisausbruch ist nach deutschem Recht nicht verboten. Dies wird damit begründet, dass eine Flucht dem natürlichen Freiheitsbestreben des Menschen entspreche.
Der Ausbruch ist allerdings nur solange legal, wie man währenddessen keine anderen Gesetze bricht. Für Sachbeschädigung oder Diebstähle während des Ausbruches ist man also gesondert haftbar.
Aber über das 5 Jahre für das Auslösen einer Atomexplosion, da musste ich lachen^^ Danke dafür!
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Gern geschehen! Und willkommen hier!
Stimmt, Sachbeschädigung und Diebstahl der Häftlingskleidung wird den Ausbrechern immer sehr gerne angelastet. Macht aber den Ausbruch an sich nicht weniger legal. ^^
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Was gibt’s denn für Diebstahl der Häftlingskleidung?
Mir haben Gundel und Knallkrebs besonders gefallen, neben den 5 Jahren Gefängnis für das Zünden einer Atombombe.
Schön, mal wieder Random Facts zu lesen – Danke für Deine Mühe. 🙂
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Gerne 🙂
Ich bin einfach über so viele Facts gestossen, bei denen ich jedes Mal dachte „DAS ist was für die RF!“, dass ich einfach mal wieder welche zusammenstellen musste. Und ja, die Gundel ist toll. Ich kann den Wiki-Artikel über sie nur empfehlen, da stehen noch einige andere interessante und staunenswerte Dinge.
Ich denke für Diebstahl der Häftlingskleidung gibt’s Geldstrafen.
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